Ratgeber · Kosten
Psychotherapie von der Steuer absetzen: was wirklich gilt
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Kosten für Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Für eine psychotherapeutische Behandlung verlangt § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung als Nachweis ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Beginn der Behandlung. Außerdem wirkt sich nur der Teil der Kosten aus, der über Ihre zumutbare Belastung hinausgeht. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, klären Sie am besten mit einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Das Einkommensteuergesetz erlaubt, zwangsläufige Aufwendungen, die Ihnen größer als der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger entstehen, vom Einkommen abzuziehen. Krankheitskosten gehören grundsätzlich dazu, wenn sie der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Kosten zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge oder für persönliche Weiterentwicklung zählen dagegen nicht. Für Gespräche ohne Krankheitsbezug, etwa ein Coaching, scheidet der Abzug also aus.
Der Knackpunkt: der Nachweis vor Beginn
Bei vielen Krankheitskosten reicht eine ärztliche Verordnung. Bei psychotherapeutischen Behandlungen ist das Gesetz strenger. § 64 Absatz 1 Nummer 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nennt ausdrücklich die psychotherapeutische Behandlung und verlangt dafür ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dieser Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein. Wer erst nachträglich daran denkt, hat es in der Regel schwer. Wer die Steuer als Argument nutzen möchte, sollte sich also vorher erkundigen, wie das Gesundheitsamt im eigenen Landkreis mit solchen Anfragen umgeht und was ein Gutachten kostet.
Die zumutbare Belastung
Selbst wenn alle Nachweise vorliegen, zählt nur der Betrag, der über der zumutbaren Belastung liegt. Diese hängt von Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder ab und ist in § 33 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes gestaffelt. Bei mittleren Einkommen kann sie schnell einige hundert bis über tausend Euro im Jahr betragen. Andere Krankheitskosten desselben Jahres, etwa für Zahnersatz, Brillen oder Zuzahlungen, werden zusammengerechnet. Erst wenn die Summe die zumutbare Belastung übersteigt, ergibt sich eine Steuerersparnis.
Gilt das auch für Heilpraktiker?
Heilpraktikerleistungen können grundsätzlich als Krankheitskosten anerkannt werden. Für Psychotherapie gilt aber auch hier das Erfordernis des vorab ausgestellten Gutachtens, unabhängig davon, ob Sie zu einer approbierten Psychotherapeutin oder zu einer Heilpraktikerin für Psychotherapie gehen. Im Internet liest man manchmal, Heilpraktikerrechnungen seien einfach absetzbar. Das ist für Psychotherapie zu kurz gegriffen. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen, sondern lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Praktische Tipps
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise auf.
- Klären Sie vor Beginn mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein, ob ein Abzug realistisch ist.
- Fragen Sie beim Gesundheitsamt nach, ob und wie ein amtsärztliches Gutachten für eine psychotherapeutische Behandlung erstellt wird.
- Prüfen Sie parallel, ob eine private Kranken- oder Zusatzversicherung Kosten erstattet; das ist oft der direktere Weg.
- Rechnen Sie ehrlich: Eine mögliche Steuerersparnis ist meist deutlich kleiner als die Kosten selbst.
Was die Praxis Titz kostet
Bei Dr. Cora Titz kostet eine Sitzung von 50 Minuten 80 Euro. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Mindestzahl an Sitzungen. Für Menschen in finanziellen Notlagen hält Dr. Titz ein Kontingent an Sozialtarifen vor. Alle Angaben zu Preis, Krankenkasse und Erstattung finden Sie auf der Seite Kosten und im Ratgeber Psychotherapie als Selbstzahler.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Die Praxis Titz berät nicht zu steuerlichen Fragen.
Ein vereinfachtes Beispiel
Angenommen, eine Person hat in einem Jahr Krankheitskosten von 1.500 Euro, darunter Zahnersatz und Zuzahlungen. Liegt ihre zumutbare Belastung bei 1.000 Euro, wirken sich nur 500 Euro steuerlich aus, und auch nur mit ihrem persönlichen Steuersatz. Die tatsächliche Ersparnis wäre dann ein Teil dieser 500 Euro. Das Beispiel zeigt, warum die Steuer bei der Entscheidung für oder gegen eine Therapie meist eine untergeordnete Rolle spielt. Die Zahlen sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung.
Fahrtkosten
Zu den Krankheitskosten können auch Fahrtkosten zur Behandlung gehören, wenn die Behandlung selbst als Krankheitskosten anerkannt ist. Im Wendland mit seinen weiten Wegen kann das einen Unterschied machen. Notieren Sie Datum und gefahrene Kilometer und heben Sie Belege auf. Ob und in welcher Höhe sie angesetzt werden können, hängt wiederum vom Einzelfall ab.
Selbstständige und Arbeitgeber
Für Selbstständige sind Kosten einer Psychotherapie in aller Regel keine Betriebsausgaben, sondern private Krankheitskosten. Manche Arbeitgeber bieten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung Unterstützung an, etwa über Mitarbeiterberatungsprogramme. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach, wenn Sie das nutzen möchten; Inhalte einer Therapie erfährt der Arbeitgeber dabei nicht.
Was wichtiger ist als die Steuer
Eine Therapie lohnt sich nicht wegen einer möglichen Steuerersparnis, sondern weil sie Ihnen helfen kann, mit einer Belastung besser umzugehen. Ob das Selbstzahlen insgesamt zu Ihnen passt, beschreibt der Ratgeber Vorteile und Nachteile als Selbstzahler; was die gesetzliche und private Krankenversicherung übernimmt, steht im Ratgeber Zahlt die Krankenkasse?.
Belege sammeln, auch wenn Sie unsicher sind
Auch wenn Sie noch nicht wissen, ob sich ein Abzug lohnt: Heben Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise mindestens bis zur Steuererklärung des Jahres auf. So können Sie später in Ruhe mit Ihrer Steuerberatung prüfen, was möglich ist.
Notieren Sie zusätzlich Fahrten zur Praxis mit Datum und Kilometern, falls diese später als Teil der Krankheitskosten berücksichtigt werden können.
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Quellen
- § 33 Einkommensteuergesetz: Außergewöhnliche Belastungen
- § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung: Nachweis von Krankheitskosten
Verantwortlich: Dr. rer. nat. habil. Cora Titz, Dipl.-Psych., Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) · Stand: 05.10.2026
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Kann ich Psychotherapie beim Heilpraktiker von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja, als außergewöhnliche Belastung, aber nur mit amtsärztlichem Gutachten oder Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, die vor Beginn ausgestellt wurde. Zudem zählt nur der Teil über der zumutbaren Belastung.
Reicht eine Rechnung der Therapeutin als Nachweis?
Für psychotherapeutische Behandlungen nein. § 64 EStDV verlangt zusätzlich einen vorab ausgestellten amtsärztlichen oder MD-Nachweis.
Lohnt sich das Absetzen überhaupt?
Das hängt von Einkommen, Familienstand und weiteren Krankheitskosten ab. Eine Steuerberatung kann es im Einzelfall durchrechnen.
