Dieses Glossar erklärt Begriffe rund um Psychotherapie, Heilpraktikergesetz und die Verfahren der Praxis von Dr. Cora Titz in Dannenberg (Elbe), kurz und verständlich. Zu jedem Begriff führt ein Link zur passenden Seite mit mehr Hintergrund.
- ACT
- Akzeptanz- und Commitment-Therapie, ein Ansatz der sogenannten dritten Welle der Verhaltenstherapie, entwickelt von Steven C. Hayes und Kollegen. Ziel ist psychologische Flexibilität. Mehr dazu
- Akutbehandlung
- Kurzfristige psychotherapeutische Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Entlastung und Stabilisierung in Krisen, im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde. Mehr dazu
- Anamnese
- Erhebung der Vorgeschichte: Anliegen, Lebenssituation, frühere Erkrankungen und Behandlungen. Bei Dr. Titz findet die Anamnese persönlich in der Praxis statt. Mehr dazu
- Anpassungsstörung
- Fachbegriff für belastende Reaktionen auf einschneidende Lebensereignisse wie Trennung, Jobverlust oder Todesfall, die über das Erwartbare hinausgehen. Mehr dazu
- Approbation
- Staatliche Zulassung zur Ausübung eines Heilberufs, etwa als Ärztin oder als Psychotherapeutin. Nur Approbierte dürfen die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin führen. Mehr dazu
- Autogenes Training
- Entspannungsverfahren nach Johannes Heinrich Schultz (1932), das mit inneren Formeln wie Schwere und Wärme arbeitet. Mehr dazu
- Defusion
- Begriff aus der ACT: Abstand zu Gedanken gewinnen, indem man sie als Gedanken bemerkt, statt sie für Tatsachen zu halten. Mehr dazu
- Echtheit (Kongruenz)
- Grundhaltung nach Rogers: Die Behandelnde begegnet dem Gegenüber offen und ohne Fassade; was sie sagt, stimmt mit ihrem Erleben überein. Mehr dazu
- Empathie
- Einfühlendes Verstehen der inneren Welt eines anderen Menschen. Eine der drei Grundhaltungen nach Carl Rogers. Mehr dazu
- Gesprächspsychotherapie
- Humanistisches Psychotherapieverfahren nach Carl Rogers, auch klientenzentrierte Therapie. Vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 für Erwachsene anerkannt, keine Kassenleistung. Mehr dazu
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Gesetz von 1939, das die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation regelt. Die Erlaubnis kann auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt werden. Mehr dazu
- Heilpraktikerin für Psychotherapie
- Person mit einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Keine Approbation, keine Kassenabrechnung. Mehr dazu
- Hochsensibilität
- Persönlichkeitsmerkmal mit besonders intensiver Reizverarbeitung, beschrieben von Elaine N. Aron. Keine Diagnose. Mehr dazu
- Humanistische Psychotherapie
- Gruppe von Verfahren, die von der Entwicklungsfähigkeit des Menschen ausgehen und die Beziehung in den Mittelpunkt stellen, darunter die Gesprächspsychotherapie. Mehr dazu
- Intensivtherapie
- Angebot der Praxis: vertiefte Unterstützung in Krisenzeiten oder bei starkem Veränderungswunsch. Mehr dazu
- Klientenzentrierte Therapie
- Anderer Name für die Gesprächspsychotherapie nach Rogers. Der Mensch gilt als Expertin oder Experte für sein eigenes Leben. Mehr dazu
- Kostenerstattungsverfahren
- Verfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V, über das gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten approbierter Privatpraxen erstatten. Gilt in aller Regel nicht für Heilpraktiker. Mehr dazu
- Progressive Muskelentspannung
- Entspannungsverfahren nach Edmund Jacobson: Muskelgruppen werden nacheinander angespannt und gelöst. Mehr dazu
- Psychiaterin
- Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Kann Diagnosen stellen, Medikamente verordnen und krankschreiben. Mehr dazu
- Psychologin
- Person mit abgeschlossenem Psychologiestudium. Der Grad Diplom-Psychologin ist geschützt. Ein Studium allein berechtigt nicht zur Behandlung. Mehr dazu
- Psychologische Flexibilität
- Ziel der ACT: auch mit schwierigen Gefühlen im Moment bleiben und nach eigenen Werten handeln können. Mehr dazu
- Psychotherapeutische Sprechstunde
- Einstieg in die kassenfinanzierte Psychotherapie bei approbierten Praxen, seit 2017. Klärt, ob und welche Behandlung nötig ist. Mehr dazu
- Richtlinienverfahren
- Die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Psychotherapieverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische und, für Erwachsene, systemische Therapie. Mehr dazu
- Selbstbild
- Die Vorstellung, die ein Mensch von sich hat. Nach Rogers kann Leid entstehen, wenn Selbstbild und tatsächliche Erfahrungen auseinanderklaffen. Mehr dazu
- Selbstzahler
- Menschen, die eine Behandlung selbst bezahlen, ohne Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse. Mehr dazu
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Beratungsstelle des Landkreises für Menschen in psychischen Krisen und ihre Angehörigen; im Landkreis Lüchow-Dannenberg in Lüchow. Mehr dazu
- Sozialtarif
- Reduzierter Preis für Menschen in finanziellen Notlagen. Dr. Titz hält dafür ein Kontingent vor. Mehr dazu
- Therapiebegleitung
- Angebot der Praxis: langfristige Unterstützung für persönliches Wachstum und Entwicklung. Mehr dazu
- Wertschätzung
- Bedingungslose Annahme der Person, eine der drei Grundhaltungen nach Rogers. Mehr dazu
- Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
- Gremium von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, das die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren begutachtet. Mehr dazu
Verantwortlich: Dr. rer. nat. habil. Cora Titz, Dipl.-Psych., Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) · Stand: 05.10.2026
