Ratgeber · Kosten
Zahlt die Krankenkasse eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?
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Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Sitzungen bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen und teilweise die Beihilfe können Heilpraktikerleistungen erstatten, ob auch psychotherapeutische, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bei Dr. Cora Titz in Dannenberg (Elbe) zahlen Sie deshalb grundsätzlich selbst: 80 Euro für 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Psychotherapie nur, wenn sie von approbierten Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten oder ärztlichen Psychotherapeuten in einem der anerkannten Richtlinienverfahren erbracht wird. Das sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und, für Erwachsene, die systemische Therapie. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern. Auch die Gesprächspsychotherapie ist kein Richtlinienverfahren; der Gemeinsame Bundesausschuss hat sie 2008 nicht aufgenommen.
Private Krankenversicherung
Viele private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen, manche aber ausdrücklich nicht für Psychotherapie oder nur bis zu einem Höchstbetrag. Häufig orientieren sich Versicherungen am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Manche verlangen vor Beginn eine Zusage oder begrenzen die Zahl der Sitzungen pro Jahr. Entscheidend sind die Bedingungen Ihres Tarifs.
Private Zusatzversicherung
Gesetzlich Versicherte können eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben. Auch hier gilt: Ob Psychotherapie bei Heilpraktikern eingeschlossen ist, steht in den Vertragsbedingungen. Oft gibt es jährliche Höchstbeträge und Wartezeiten nach Vertragsabschluss.
Beihilfe
Für Beamtinnen und Beamte regeln die Beihilfevorschriften von Bund und Ländern, ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen beihilfefähig sind. Psychotherapie ist in der Beihilfe meist an approbierte Behandelnde und an ein Voranerkennungsverfahren gebunden. Fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach.
So fragen Sie richtig nach
- Nennen Sie die genaue Berufsbezeichnung: „Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“.
- Nennen Sie das Verfahren: Gesprächspsychotherapie nach Rogers.
- Fragen Sie nach Höchstbeträgen pro Sitzung und pro Jahr.
- Fragen Sie, ob vorher eine Zusage nötig ist.
- Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Wenn die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse für Sie entscheidend ist, führt der Weg über eine approbierte Kassenpraxis; Hinweise dazu im Ratgeber Therapieplatz im Wendland finden. Wenn Sie schnell beginnen, das Verfahren frei wählen oder ohne Meldung an die Kasse bleiben möchten, kann Selbstzahlen eine bewusste Entscheidung sein. Für Menschen in finanziellen Notlagen hält Dr. Titz ein Kontingent an Sozialtarifen vor.
Ein Blick auf die Gründe
Warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht für Heilpraktiker? Das Sozialgesetzbuch knüpft die Leistungen an zugelassene Leistungserbringer und an Verfahren, deren Nutzen der Gemeinsame Bundesausschuss für die Versorgung anerkannt hat. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Behandelnden der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig von ihrer persönlichen Qualifikation. Für Versicherte heißt das: Auch wenn eine Heilpraktikerin für Psychotherapie, wie Dr. Cora Titz, Psychologie studiert hat und promoviert ist, bleibt die Behandlung bei ihr eine Selbstzahlerleistung.
Selbstzahlen als bewusste Entscheidung
Manche Menschen entscheiden sich bewusst dafür, selbst zu zahlen, auch wenn sie Anspruch auf eine Kassenbehandlung hätten. Gründe können sein: Sie möchten schnell beginnen, das Verfahren selbst wählen oder vermeiden, dass eine Diagnose bei der Krankenkasse dokumentiert wird, etwa im Hinblick auf spätere Versicherungsabschlüsse. Ob diese Überlegungen für Sie eine Rolle spielen, können nur Sie entscheiden. Bei Fragen zu Versicherungsanträgen ist eine unabhängige Beratung, etwa durch eine Verbraucherzentrale, sinnvoll.
Kurz zusammengefasst
Gesetzlich versichert: keine Erstattung bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Privat versichert oder mit Zusatzversicherung: möglich, je nach Tarif, vorher schriftlich nachfragen. Beihilfeberechtigt: meist nur bei approbierten Behandelnden, bei der Beihilfestelle nachfragen. In allen Fällen gilt: Bei Dr. Titz zahlen Sie zunächst selbst, 80 Euro für 50 Minuten, und reichen eine Rechnung gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung ein.
Häufige Irrtümer
- „Mit einer Überweisung zahlt die Kasse.“ Nein. Auch eine ärztliche Überweisung oder Empfehlung ändert nichts daran, dass gesetzliche Kassen Heilpraktikerleistungen nicht übernehmen.
- „Bonusprogramme der Kasse erstatten Therapie.“ In aller Regel nicht. Prüfen Sie im Einzelfall die Bedingungen Ihrer Kasse.
- „Private Versicherungen zahlen immer.“ Nein. Viele Tarife begrenzen Heilpraktikerleistungen, schließen Psychotherapie aus oder erstatten nur bis zu bestimmten Höchstsätzen.
- „Die Steuer gleicht es aus.“ Nur unter strengen Voraussetzungen, siehe Psychotherapie von der Steuer absetzen.
Was auf der Rechnung steht
Für eine Erstattung durch eine private Versicherung brauchen Sie in der Regel eine ordnungsgemäße Rechnung mit Datum, Leistung und Betrag. Manche Versicherungen verlangen eine Diagnose oder Angaben nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, was sie benötigt, und sprechen Sie das im Erstgespräch an. Bedenken Sie dabei auch, dass Angaben, die Sie bei einer Versicherung einreichen, dort gespeichert werden; mehr dazu im Ratgeber Therapie und Versicherungsanträge.
Wenn das Geld knapp ist
Die Kosten sollten nicht der Grund sein, auf Hilfe zu verzichten. Dr. Cora Titz hält für Menschen in finanziellen Notlagen ein Kontingent an Sozialtarifen vor. Wenn auch das nicht passt, sind die kassenfinanzierten Wege über Sprechstunde und Terminservice 116117 der richtige Ansatz.
Wechsel der Versicherung
Wer überlegt, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen, sollte genau auf Wartezeiten, Höchstbeträge und den Umfang der erstatteten Leistungen achten. Viele Tarife schließen bereits begonnene Behandlungen aus oder erstatten Psychotherapie gar nicht. Lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben.
Eine unabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, kann helfen, Tarife zu vergleichen.
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Quellen
- G-BA: Psychotherapie-Richtlinie
- Gemeinsamer Bundesausschuss, Beschluss Gesprächspsychotherapie 2008 (PDF)
Verantwortlich: Dr. rer. nat. habil. Cora Titz, Dipl.-Psych., Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) · Stand: 05.10.2026
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten bei Dr. Titz?
Nein. Die Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Bekomme ich eine Rechnung für meine Versicherung?
Fragen Sie in der Praxis nach einer Rechnung, wenn Sie die Kosten bei einer privaten Versicherung einreichen möchten.
Erfährt meine Krankenkasse von der Behandlung?
Wenn Sie selbst zahlen und nichts einreichen, wird nichts an eine Krankenkasse übermittelt.
