Ratgeber · Versorgung und Recht
Was darf eine Heilpraktikerin für Psychotherapie, und was nicht?
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Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie darf psychische Beschwerden und Störungen psychotherapeutisch behandeln, also im Gespräch und mit psychologischen Methoden begleiten. Sie darf keine Medikamente verschreiben, keine körperlichen Untersuchungen oder Behandlungen durchführen, nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und sich nicht „Psychotherapeutin“ nennen. Wie weit ihre Kompetenz im Einzelfall reicht, hängt von ihrer Ausbildung ab: Die Erlaubnis selbst setzt kein Studium voraus. Dr. Cora Titz in Dannenberg (Elbe) ist Heilpraktikerin für Psychotherapie und zusätzlich Diplom-Psychologin, promoviert und habilitiert in Psychologie.
Die rechtliche Grundlage
Wer in Deutschland Krankheiten feststellt, heilt oder lindert, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Diese Erlaubnis kann auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt werden. Sie wird von der zuständigen Behörde, meist dem Landkreis, erteilt, nachdem das Gesundheitsamt überprüft hat, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Geprüft werden unter anderem Kenntnisse über psychische Krankheitsbilder, die Grenzen der eigenen Tätigkeit und das Erkennen von Notfällen. Dr. Titz hat die Erlaubnis am 19.12.2022 vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erhalten.
Was erlaubt ist
- Psychotherapeutische Behandlung: Gespräche und psychologische Verfahren bei psychischen Beschwerden, Krisen und Störungen, zum Beispiel bei Ängsten, depressiven Verstimmungen oder Anpassungsstörungen nach belastenden Ereignissen.
- Diagnostische Einschätzung: Heilpraktikerinnen für Psychotherapie dürfen sich ein Bild von den Beschwerden machen, eine Anamnese erheben und einschätzen, ob ihre Hilfe passt oder eine andere Stelle zuständig ist.
- Freie Wahl der Verfahren: Sie sind nicht an die Richtlinienverfahren der Krankenkassen gebunden und können zum Beispiel mit der Gesprächspsychotherapie nach Rogers arbeiten, wie Dr. Titz es tut.
- Begleitung ohne Diagnose: Auch Menschen in Lebenskrisen oder mit einem Wunsch nach Veränderung, bei denen keine Erkrankung im engeren Sinn vorliegt, können begleitet werden.
Was nicht erlaubt ist
- Medikamente: Verschreibungspflichtige Arzneimittel, also auch Antidepressiva oder Beruhigungsmittel, dürfen nur Ärztinnen und Ärzte verordnen (§ 48 Arzneimittelgesetz).
- Körperliche Behandlung: Die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis deckt keine körperlichen Untersuchungen oder Behandlungen ab. Körperliche Beschwerden gehören in ärztliche Hände.
- Berufsbezeichnung: „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ dürfen sich nach dem Psychotherapeutengesetz nur Approbierte nennen. Deshalb steht bei Heilpraktikerinnen immer ein Zusatz wie „(HeilprG)“.
- Krankschreibung und Kasse: Heilpraktikerinnen stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus und rechnen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Grenzen, die eine seriöse Praxis selbst zieht
Über die gesetzlichen Regeln hinaus gibt es fachliche Grenzen. Bei akuter Selbstgefährdung, schweren Psychosen, einer akuten Manie oder einer behandlungsbedürftigen Sucht ist in der Regel eine ärztliche, psychiatrische oder stationäre Behandlung der richtige Weg, oft zusammen mit approbierten Psychotherapeutinnen. Eine verantwortungsvolle Heilpraktikerin erkennt solche Situationen und verweist weiter. Das gilt auch, wenn körperliche Ursachen nicht abgeklärt sind: Herzrasen, Erschöpfung oder Schlafprobleme können zum Beispiel mit der Schilddrüse oder dem Herzen zusammenhängen.
Die Praxis von Dr. Titz bietet ausdrücklich keine Medikamente, keine Krankschreibungen, keine Suchtbehandlung und keinen Notdienst an. Für akute Krisen gibt es die Seite Krisenhilfe mit allen Anlaufstellen im Landkreis.
Ist eine Heilpraktikerin für Psychotherapie seriös?
Die Ausbildungswege sind sehr unterschiedlich. Manche Heilpraktikerinnen haben nur die Überprüfung beim Gesundheitsamt bestanden, andere haben Psychologie studiert und jahrelange Erfahrung. Achten Sie deshalb auf nachvollziehbare Angaben: Welche Ausbildung, welche Verfahren, welche Mitgliedschaften, welche Preise? Hilfreich sind auch klare Aussagen zu den eigenen Grenzen. Bei Dr. Titz finden Sie alle Angaben zu Studium, Promotion, Habilitation, Ausbildungen und Verbänden auf der Seite Über mich. Eine Checkliste mit Fragen bietet der Ratgeber Die passende Begleitung finden.
Heilpraktikerin, Psychologin, Psychotherapeutin: der Überblick
Psychologin ist, wer Psychologie studiert hat; das allein berechtigt nicht zur Behandlung. Psychotherapeutin ist, wer approbiert ist; nur mit Kassensitz zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Heilpraktikerin für Psychotherapie ist, wer die behördliche Erlaubnis nach dem HeilprG hat; bezahlt wird privat. Manche Menschen vereinen mehrere dieser Qualifikationen, wie Dr. Titz als Diplom-Psychologin mit Heilpraktikererlaubnis. Ausführlich erklären das die Ratgeber Heilpraktikerin oder Psychotherapeutin? und Wer macht was?.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine Begleitung im Gespräch suchen, schnell beginnen möchten und die Kosten selbst tragen können, kann eine Heilpraktikerin für Psychotherapie eine gute Wahl sein. Wenn Sie Medikamente brauchen, eine Krankschreibung benötigen oder die Kasse zahlen soll, führt der Weg über die Hausarztpraxis, eine Psychiaterin oder eine approbierte Psychotherapeutin. Beide Wege schließen sich nicht aus: Viele Menschen werden ärztlich begleitet und nutzen zusätzlich Gespräche in einer Privatpraxis.
Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten
Eine gute Begleitung arbeitet nicht gegen, sondern mit der ärztlichen Versorgung. Wenn Sie Medikamente nehmen, sollten Sie diese nie eigenmächtig absetzen, auch wenn es Ihnen in den Gesprächen besser geht; sprechen Sie das immer mit Ihrer Ärztin ab. Mit Ihrem Einverständnis kann die Begleitung auch Kontakt zur Hausarztpraxis aufnehmen.
Wenn eine andere Behandlung besser passt
Eine verantwortungsvolle Heilpraktikerin für Psychotherapie sagt es offen, wenn sie den Eindruck hat, dass eine andere Behandlung besser passt, etwa eine ärztliche, eine stationäre oder eine bestimmte Kassentherapie. Das ist kein Abweisen, sondern ein Zeichen von Sorgfalt. Sie können umgekehrt jederzeit fragen: Bin ich hier richtig, oder wäre etwas anderes besser für mich?
Diese Offenheit gehört zu einer seriösen Praxis ebenso wie klare Angaben zu Ausbildung, Verfahren und Preisen.
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Quellen
- Heilpraktikergesetz (gesetze-im-internet.de)
- § 48 Arzneimittelgesetz: Verschreibungspflicht
- Bundespsychotherapeutenkammer: Wege zur Psychotherapie
Verantwortlich: Dr. rer. nat. habil. Cora Titz, Dipl.-Psych., Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) · Stand: 05.10.2026
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie Diagnosen stellen?
Ja, im Rahmen seiner Erlaubnis darf er psychische Beschwerden einschätzen und eine Anamnese erheben. Für die Krankenkasse oder eine Krankschreibung zählen solche Einschätzungen nicht.
Darf eine Heilpraktikerin für Psychotherapie Medikamente verschreiben?
Nein. Verschreibungspflichtige Medikamente wie Antidepressiva verordnen nur Ärztinnen und Ärzte.
Darf sich eine Heilpraktikerin Psychotherapeutin nennen?
Nein. Die Berufsbezeichnung ist nach dem Psychotherapeutengesetz Approbierten vorbehalten, deshalb steht bei Heilpraktikerinnen ein Zusatz wie „(HeilprG)“.
Brauche ich für eine Heilpraktikerin eine Überweisung?
Nein. Sie vereinbaren den Termin direkt, bei Dr. Titz telefonisch unter 0151-62752177 oder über das Kontaktformular.
