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Heilpraktikerin für Psychotherapie oder Psychotherapeutin: der Unterschied
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Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie hat eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, psychotherapeutisch zu arbeiten. Eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut im gesetzlichen Sinn ist dagegen approbiert, hat also eine staatliche Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Nur Approbierte dürfen die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen, und nur Approbierte mit Kassensitz rechnen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Dr. Cora Titz ist Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie, keine approbierte Psychotherapeutin; ihre Praxis in Dannenberg (Elbe) ist eine Privatpraxis für Selbstzahler.
Die geschützte Berufsbezeichnung
Nach § 1 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) darf die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nur führen, wer eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut besitzt. Daneben dürfen Ärztinnen und Ärzte die Bezeichnung in bestimmten Zusammensetzungen führen. Wer sie unbefugt verwendet, macht sich nach § 132a des Strafgesetzbuches strafbar. Deshalb steht auf seriösen Websites von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern immer der Zusatz „Heilpraktikerin für Psychotherapie“, „nach dem Heilpraktikergesetz“ oder „(HeilprG)“.
Der Weg zur Approbation
Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2020 führt der Weg über ein eigenes Studium der Psychotherapie mit Bachelor und Master, eine staatliche Prüfung und die Approbation. Danach folgt eine mehrjährige Weiterbildung in einem Verfahren, die für die Abrechnung mit den Krankenkassen nötig ist. Ältere Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben nach einem Psychologiestudium eine mehrjährige Ausbildung abgeschlossen. Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Weiterbildung.
Der Weg zur Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie
Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, erteilt die zuständige Behörde nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Geprüft wird vor allem, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, zum Beispiel ob die Bewerberin psychische Krankheitsbilder kennt und erkennt, wann ärztliche Behandlung nötig ist. Eine bestimmte Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor. Deshalb ist die Qualifikation von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie sehr unterschiedlich, und es lohnt sich, genau hinzuschauen.
Der Weg von Dr. Cora Titz
Dr. Titz hat 2001 ihr Diplom in Psychologie an der Universität Göttingen abgeschlossen, wurde 2005 in Psychologie promoviert (Dr. rer. nat.) und 2011 an der Goethe-Universität Frankfurt habilitiert. Über viele Jahre hat sie wissenschaftlich gearbeitet, unter anderem am DIPF Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, hat ihr der Landkreis Lüchow-Dannenberg am 19.12.2022 erteilt. Dazu kommen eine Ausbildung in Gesprächstherapie bei der Likamundi in Füssen (2022/2023) und eine Fachausbildung in Akzeptanz- und Commitment-Therapie bei Paracelsus (2023/24). Seit Januar 2024 arbeitet sie zudem im psychologischen Dienst der RPK Heide-Wendland. Mehr unter Über mich.
Die Unterschiede im Überblick
| Approbierte Psychotherapeutin mit Kassensitz | Heilpraktikerin für Psychotherapie | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Psychotherapeutengesetz, Approbation | Heilpraktikergesetz, Erlaubnis beschränkt auf Psychotherapie |
| Kosten | übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nach Antrag | Selbstzahlung; private Versicherungen je nach Vertrag |
| Verfahren | Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, analytische und systemische Therapie) | frei wählbar, zum Beispiel Gesprächspsychotherapie |
| Zugang | Sprechstunde, Antrag, häufig Wartezeit | direkter Kontakt, Termin nach Absprache |
| Medikamente | nein (nur ärztliche Psychotherapeuten) | nein |
Was ist für Sie passend?
Wenn Ihnen die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wichtig ist, führt der Weg über eine approbierte Praxis mit Kassensitz. Wie Sie dort einen Platz finden, steht im Ratgeber Therapieplatz im Wendland finden. Bei schweren psychischen Erkrankungen, bei denen Medikamente oder eine stationäre Behandlung nötig sein können, gehören Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie dazu. Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie kann eine Möglichkeit sein, wenn Sie selbst zahlen möchten, keine Wartezeit haben möchten oder sich ein bestimmtes Verfahren wie die Gesprächspsychotherapie nach Rogers wünschen, die keine Kassenleistung ist. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Qualifikation Ihres Gegenübers kennen.
Woran Sie Seriosität erkennen
- Die Berufsbezeichnung ist klar und vollständig angegeben, mit Hinweis auf das Heilpraktikergesetz.
- Ausbildung, Abschlüsse und die erteilende Behörde sind nachvollziehbar.
- Preise und Sitzungsdauer stehen offen auf der Website.
- Es gibt keine Heilversprechen und keine Erfolgsgarantien.
- Die Praxis sagt offen, wann ärztliche Hilfe nötig ist.
- Das Impressum nennt die Aufsichtsbehörde.
Mehr zu diesem Thema: Psychologin, Psychotherapeutin, Psychiaterin, Heilpraktikerin: wer macht was?
Was eine Heilpraktikerin für Psychotherapie darf
Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt zur psychotherapeutischen Behandlung, nicht aber zur Verordnung von Medikamenten, zu körperlichen Behandlungen oder zur Krankschreibung. Ausführlich dazu der Ratgeber Was darf eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?. Eine ehrliche Abwägung, ob das Selbstzahlen für Sie passt, finden Sie in Psychotherapie selbst bezahlen: Vorteile und Nachteile.
Vertraulichkeit
Viele fragen, ob bei einer Heilpraktikerin dieselbe Schweigepflicht gilt wie bei einer approbierten Psychotherapeutin. Die rechtliche Grundlage ist eine andere, im Ergebnis bleibt aber vertraulich, was Sie erzählen. Mehr dazu im Ratgeber Schweigepflicht und Vertraulichkeit.
Beides gleichzeitig?
Manche Menschen sind in kassenfinanzierter Behandlung und möchten zusätzlich Gespräche in einer Privatpraxis führen, etwa weil die Abstände zwischen den Kassensitzungen lang sind. Das ist grundsätzlich möglich, sollte aber mit beiden Seiten offen besprochen werden, damit sich die Begleitungen nicht widersprechen. Häufiger ist der Weg nacheinander: erst eine Begleitung als Selbstzahler, später, wenn nötig, eine Richtlinientherapie, oder umgekehrt eine Nachbegleitung nach dem Ende der Kassentherapie.
Entscheidend ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und alle Beteiligten wissen, wer welche Rolle hat. Sprechen Sie offen an, welche anderen Behandlungen Sie gerade wahrnehmen.
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Quellen
- § 1 Psychotherapeutengesetz (gesetze-im-internet.de)
- Heilpraktikergesetz (gesetze-im-internet.de)
- § 132a Strafgesetzbuch (gesetze-im-internet.de)
Verantwortlich: Dr. rer. nat. habil. Cora Titz, Dipl.-Psych., Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) · Stand: 05.10.2026
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Darf sich eine Heilpraktikerin Psychotherapeutin nennen?
Nein. Die Bezeichnung Psychotherapeutin ist nach § 1 PsychThG Approbierten vorbehalten. Zulässig ist zum Beispiel „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.
Ist Dr. Cora Titz approbierte Psychotherapeutin?
Nein. Sie ist Diplom-Psychologin, promoviert und habilitiert in Psychologie, und Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Eine Kassenzulassung besteht nicht.
Zahlt die Krankenkasse bei Heilpraktikern für Psychotherapie?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht. Private Kranken- oder Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen teilweise, das hängt vom Vertrag ab.
Darf eine Heilpraktikerin für Psychotherapie Medikamente verschreiben?
Nein. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur Ärztinnen und Ärzte verordnen.
