Ratgeber · Versorgung und Recht
Psychologin, Psychotherapeutin, Psychiaterin, Heilpraktikerin: wer macht was?
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Eine Psychologin hat Psychologie studiert, eine Psychotherapeutin ist approbiert und darf psychische Erkrankungen behandeln, eine Psychiaterin ist Ärztin und kann Medikamente verordnen, und eine Heilpraktikerin für Psychotherapie hat eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Berufe. Diese Übersicht hilft Ihnen, die richtige Anlaufstelle zu finden. Dr. Cora Titz aus Dannenberg (Elbe) ist übrigens beides, Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Psychologin oder Psychologe
Psychologinnen und Psychologen haben ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen, früher mit dem Diplom, heute meist mit Bachelor und Master. Der akademische Grad „Diplom-Psychologin“ ist geschützt. Psychologinnen arbeiten in vielen Bereichen, etwa in Forschung, Beratung, Personalwesen, Schulen oder Kliniken. Ein Psychologiestudium allein berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde, also nicht zur Behandlung von Krankheiten. Dafür braucht es eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis.
Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
Die Berufsbezeichnung ist durch das Psychotherapeutengesetz geschützt. Sie dürfen nur approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Formen führen. Mit Kassensitz rechnen sie Richtlinienpsychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen, verordnen aber keine Medikamente, sofern sie nicht zugleich Ärztinnen oder Ärzte sind.
Psychiaterin oder Psychiater
Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie haben Medizin studiert und eine mehrjährige Facharztweiterbildung absolviert. Sie können körperliche Ursachen abklären, Diagnosen stellen, Medikamente verordnen, krankschreiben und auch psychotherapeutisch arbeiten. Bei schweren Erkrankungen, bei denen Medikamente oder eine stationäre Behandlung nötig sein können, sind sie die zentrale Anlaufstelle. Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ergänzen das Bild.
Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie
Sie besitzen eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde nach einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, die Qualifikation ist daher sehr unterschiedlich. Heilpraktikerinnen für Psychotherapie dürfen psychotherapeutisch tätig werden, verordnen aber keine Medikamente und rechnen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Mehr dazu im Ratgeber Heilpraktikerin oder Psychotherapeutin?
Psychologische Beraterin und Coach
Diese Bezeichnungen sind nicht geschützt. Beratung und Coaching richten sich an gesunde Menschen, etwa zu beruflichen Fragen. Die Behandlung psychischer Erkrankungen ist ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis nicht erlaubt.
Wer ist wann die richtige Anlaufstelle?
- Akute Gefahr: Notruf 112, Notaufnahme, siehe Krisenhilfe.
- Erste Abklärung, körperliche Ursachen: Hausarztpraxis.
- Schwere Erkrankung, Medikamente: Psychiatrie.
- Psychotherapie mit Kassenleistung: approbierte Praxis mit Kassensitz.
- Psychotherapie als Selbstzahler, freie Wahl des Verfahrens: approbierte Privatpraxis oder Heilpraktikerin für Psychotherapie.
- Beratung im beruflichen Kontext: Coaching.
Welche Fragen Sie stellen können
Wenn Sie unsicher sind, mit wem Sie es zu tun haben, fragen Sie direkt: Welche Berufsbezeichnung führen Sie? Welche Ausbildung haben Sie? Haben Sie eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis? Mit welchem Verfahren arbeiten Sie? Rechnen Sie mit der Krankenkasse ab? Seriöse Fachleute beantworten diese Fragen gern. Im Impressum einer Praxis-Website sollten Berufsbezeichnung, erteilende Behörde und Aufsichtsbehörde stehen. Bei Dr. Cora Titz finden Sie diese Angaben im Impressum und unter Über mich.
Zusammenarbeit der Berufe
In der Versorgung arbeiten diese Berufe oft zusammen. Die Hausärztin klärt körperliche Ursachen ab, die Psychiaterin verordnet bei Bedarf Medikamente, die Psychotherapeutin oder Heilpraktikerin für Psychotherapie begleitet im Gespräch. Wenn Sie bei mehreren Stellen in Behandlung sind, kann es sinnvoll sein, dass diese voneinander wissen. Das entscheiden Sie selbst.
Was eine Hausarztpraxis leisten kann
Für viele Menschen ist die Hausärztin oder der Hausarzt die erste Ansprechperson, und das ist sinnvoll. Die Hausarztpraxis kennt oft die Vorgeschichte, kann körperliche Ursachen ausschließen, etwa eine Schilddrüsenstörung, einen Vitaminmangel oder Nebenwirkungen von Medikamenten, und bei Bedarf krankschreiben. Sie kann eine erste Einschätzung geben, ob eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung nötig ist, und an Fachpraxen verweisen. Eine Überweisung ist für die psychotherapeutische Sprechstunde zwar nicht nötig, der Rat der Hausärztin hilft aber oft bei der Orientierung.
Beratungsstellen und Selbsthilfe
Neben den Heilberufen gibt es Beratungsstellen, die kostenlos und oft anonym helfen: Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises in Lüchow berät Menschen in psychischen Krisen und ihre Angehörigen, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen unterstützen bei Konflikten, und Selbsthilfegruppen bieten Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage. Diese Angebote ersetzen keine Behandlung, können aber entlasten und Wege zeigen. Kontakte im Landkreis finden Sie unter Krisenhilfe.
Woran Sie die Qualifikation erkennen
Die Berufsbezeichnungen klingen ähnlich, deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Website oder das Praxisschild. „Psychologische Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeutin“ bedeutet Approbation. „Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“ bedeutet ärztliche Ausbildung. „Heilpraktikerin für Psychotherapie“ oder der Zusatz „(HeilprG)“ bedeutet eine behördliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. „Psychologische Beraterin“ oder „Coach“ sind keine geschützten Bezeichnungen. Bei Dr. Cora Titz finden Sie Studium, Promotion, Habilitation und Erlaubnis transparent auf der Seite Über mich. Was eine Heilpraktikerin für Psychotherapie genau darf, erklärt der Ratgeber Was darf eine Heilpraktikerin für Psychotherapie?.
Was Sie bei einem ersten Anruf sagen können
Ein einfacher Satz genügt: „Ich suche Unterstützung, weil es mir seit einiger Zeit nicht gut geht. Haben Sie Kapazität für ein Erstgespräch?“ Sie müssen am Telefon keine Einzelheiten erzählen. Fragen Sie nach Kosten, Wartezeit und Ablauf, dann können Sie entscheiden, ob Sie einen Termin vereinbaren.
Weiterlesen: Über Dr. Cora Titz · Krisenhilfe · Heilpraktikerin für Psychotherapie oder Psychotherapeutin: der Unterschied · Therapieplatz im Wendland finden · Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und 116117 · alle Ratgeber
Quellen
Verantwortlich: Dr. rer. nat. habil. Cora Titz, Dipl.-Psych., Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) · Stand: 05.10.2026
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ist Dr. Titz Psychologin?
Ja. Dr. Cora Titz ist Diplom-Psychologin (Universität Göttingen, 2001), wurde in Psychologie promoviert und habilitiert. Außerdem ist sie Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Darf jede Psychologin Therapie anbieten?
Nein. Für die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht es eine Approbation oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Wer darf Medikamente gegen psychische Beschwerden verordnen?
Nur Ärztinnen und Ärzte, zum Beispiel in der Hausarztpraxis oder in der Psychiatrie.
